Was sind eigentlich die Aufgaben eines Bürgermeisters?

Für Sie kurz und knapp erklärt:

Allgemein

Der Bürgermeister* ist als Hauptverwaltungsbeamter neben dem Rat und dem Verwaltungsausschuss das dritte Organ der Stadt. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar für eine Dauer von fünf Jahren gewählt und ist nicht nur gesetzlicher Vertreter, sondern auch Repräsentant der Stadt. Bei Repräsentationsaufgaben wird er durch ehrenamtliche Stellvertreter und die Ortsbürgermeister bzw. stellvertretenden Ortsbürgermeister unterstützt. Der Bürgermeister gehört dem Rat der Stadt Laatzen kraft Amtes an.

Spezielle Aufgaben

Der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung. Ihm obliegen unter anderem die Vorbereitung der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses, die Ausführung der Beschlüsse von Rat und Verwaltungsausschuss und die Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er ist gegenüber dem Rat und Verwaltungsausschuss auskunftspflichtig und kann jederzeit zur Sache sprechen. Ebenso unterrichtet er die Öffentlichkeit über wichtige Angelegenheiten.
Der Bürgermeister vertritt die Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften und im gerichtlichen Verfahren. Er überwacht er die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der anderen Organe und berichtet gegebenenfalls der Aufsichtsbehörde oder erhebt Einspruch, wenn er einen Beschluss für rechtswidrig hält.
Der Bürgermeister trifft er in Eilfällen zusammen mit seinem Vertreter die notwendigen Maßnahmen, falls die Entscheidung des Rates oder des Verwaltungsausschusses nicht rechtzeitig eingeholt werden kann und der Eintritt erheblicher Nachteile und Gefahren droht. Bei der Einstellung von Beamten und sonstigen Beschäftigten hat er stark ausgeprägte Mitwirkungsrechte.
Schließlich muss der Bürgermeister zu den Vertretern der Stadt in wirtschaftlichen Unternehmen oder sonstigen Einrichtungen (beispielsweise der Aufsichtsrat der aquaLaatzium Freizeit-GmbH oder der Leine-Volkshochschule gGmbH) gehören, wenn mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu entsenden sind.

Die Bürgermeisterwahl

Ein Bürgermeister kann einer Partei angehören, muss es aber nicht. Er ist während seiner fünfjährigen Amtszeit zur unpartei­ischen Amtsführung sowie zur Mäßigung und Zurückhaltung bei politischer Betätigung verpflichtet. Er wird von den Einwohnern Laatzens per Direktwahl mit je einer Stimme gewählt. Die Bürgermeisterwahl findet zusammen mit den Kommunalwahlen statt. Bei der Wahl muss der Kandidat mindestens 50% der Stimmen erhalten. Ist das im ersten Wahlgang nicht der Fall, findet am 26.9.2021 eine Stichwahl statt.

*Im Interesse guter Lesbarkeit nutzen wir in diesem Text den Begriff „Bürgermeister“ stellvertretend für „der/die Bürgermeister/in“. Wir bitten dies zu entschuldigen!