Neues Gaststättengesetz keine unzumutbare Hürde für Vereine
Der CDU-Landtagsabgeordnete Christoph Dreyer nimmt Stellung zu der in den lokalen Medien geäußerten Kritik am neuen Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG):
Mit dem NGastG haben wir ein wirtschaftsfreundliches, EU-konformes und modernes Gesetz in Niedersachsen. Damit wurden die Vorgaben der EU umgesetzt und die Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs hat im Landesrecht mehr Gewicht bekommen.
Das Gesetz sieht ab Jahresbeginn nur noch eine Anzeigepflicht vor, die die Erlaubnis bzw. Gestattung aus dem Bundesgesetz ersetzt. Dies erleichtert Existenzgründungen im Gastronomiebereich. Für die Anzeigepflicht ist eine Frist von vier Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen vorgesehen. Diese Frist soll es der Gaststättenbehörde ermöglichen, die persönliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu prüfen z. B. im Hinblick auf die bauliche Zulässigkeit, die Lebensmittelhygiene, Lärmbelastung in der Nachbarschaft oder der Einhaltung des Jugendschutzes. Es trifft zu, dass niedersächsische Vereine bzw. dörfliche Gemeinschaften beim gewerblichen Anbieten von Speisen und Getränken den Regelungen des neuen NGastG unterliegen.
Dreyer kritisiert beabsichtigte Schließung des Messebahnhofes Laatzen
Der Landtagsabgeordnete Christoph Dreyer kritisiert die zum Jahr 2013 beabsichtigte Schließung der Laatzener Bahnhofshalle für Zeiten außerhalb der Großmessen. „Die in Alt-Laatzen lebenden Menschen wie auch die vielen Beschäftigten in dem nördlich angrenzenden Gewerbegebiet sind auf den Messebahnhof angewiesen. Seit längerem schon hält der Metronom nicht mehr in Laatzen. Nun soll dazu der Zugang zu den S-Bahnen als Zubringer erschwert werden. Zudem wird den Nutzerinnen und Nutzern bei widrigen Witterungsverhältnissen auch noch eine Unterstellmöglichkeit genommen“ beanstandet der Christdemokrat.
Dreyer: Rauchwarnmelder werden Pflicht in Niedersachsen
Der Landtag hat mit der heutigen Neufassung der Niedersächsischen Bauordnung auch den verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern beschlossen. Nach Auskunft des CDU-Landtagsabgeordneten Christoph Dreyer sind danach ab November diesen Jahres in allen Neubau-Wohnungen die Schlafräume, Kinderzimmer und Flure jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Für ältere Gebäude gilt noch eine Übergangsfrist bis Ende 2015. Dreyer hat sich schon lange für den verpflichtenden Einbau von Rauchwarnmeldern eingesetzt. „Rauchwarnmelder können Leben retten. Daher sollte jeder Wohnungsinhaber auch jetzt schon handeln und die Rauchwarnmelder montieren“, appelliert Dreyer an die Eigenverantwortung.






